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Rechtliche Rahmenbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere AGB regeln Leistungen, Haftung, Zahlungsbedingungen, Vertragslaufzeiten und Gewährleistung – fair und transparent.
Hände einer Person, die an einem Laptop arbeitet. Davor ein Sicherheitsschloss.

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der bytehaus GmbH, insbesondere für den Vertrieb und Betrieb von Netzwerkinfrastruktur, Servern, IT-Arbeitsplätzen, Telefonanlagen, Cloud-Lösungen, Hardware und Software sowie Schulungen, Dienstleistungen und Beratungen im IT-Bereich, insbesondere Managed Services.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die bytehaus GmbH stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Die konkreten Leistungen, Lieferungen und Konditionen werden im jeweiligen Hauptvertrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung geregelt. Diese haben Vorrang vor den Regelungen dieser AGB.
2.2 Die bytehaus GmbH schuldet keine bestimmten technischen Ergebnisse, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
2.3 Bei Beratungs- und IT-Dienstleistungen handelt es sich um Dienstverträge im Sinne des BGB. Ein Erfolg wird nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Ein Werkvertrag wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2.4 Die bytehaus GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer einzusetzen. In diesem Fall bleibt die bytehaus GmbH für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gegenüber dem Kunden verantwortlich.

3. Vertragsschluss und Bonitätsprüfung
3.1 Ein Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung der bytehaus GmbH oder durch die Leistungserbringung zustande.
3.2 Die bytehaus GmbH ist berechtigt, Bonitätsauskünfte über den Kunden bei Creditreform oder anderen Wirtschaftsauskunfteien einzuholen.

4. Vertragslaufzeit und Kündigung
4.1 Sofern nicht anders vereinbart, haben Verträge eine Mindestlaufzeit von 1 Monat und verlängern sich automatisch um weitere 1 Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von zwei Wochen zum Vertragsende schriftlich gekündigt werden.
4.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen in Verzug gerät oder gegen Mitwirkungspflichten verstößt.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, insbesondere notwendige Informationen, Zugangsdaten und Ressourcen bereitzustellen.
5.2 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unzureichender Mitwirkung, trägt der Kunde hieraus entstehende Mehrkosten.

6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Es gelten die im Angebot oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.
6.3 Im Falle eines Zahlungsverzugs ist die bytehaus GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
6.4 Materialkosten sind grundsätzlich per Vorkasse zu zahlen, bevor die Auslieferung oder Installation erfolgt. Dies gilt insbesondere für Hardware. Der Kunde trägt die Kosten für die Beschaffung der notwendigen Komponenten im Voraus. Eine Lieferung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
6.5 Die Abrechnung erfolgt im Viertelstunden-Takt. Bei Vor-Ort-Einsätzen wird die erste Arbeitsstunde immer voll berechnet, unabhängig von der tatsächlichen Einsatzdauer.

7. Abnahme
7.1 Soweit eine Abnahme gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist, hat diese unverzüglich nach Leistungserbringung zu erfolgen.
7.2 Wird keine formale Abnahme verlangt, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde sie in Gebrauch nimmt oder innerhalb von 10 Werktagen keine wesentlichen Mängel schriftlich rügt.
7.3 Erfolgt keine rechtzeitige Abnahme oder Rüge, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.

8. Gewährleistung, Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung

8.1 Die bytehaus GmbH gewährleistet die vertragsgemäße Erbringung ihrer Leistungen im Rahmen der vereinbarten Spezifikationen und nach dem aktuellen Stand der Technik. Eine darüber hinausgehende Garantie wird nicht übernommen.
8.2 Die bytehaus GmbH haftet nicht für Fehler oder Ausfälle, die durch Dritte verursacht wurden. Dies betrifft insbesondere Hersteller von Hardware und Software, Drittanbieter von Cloud-Diensten oder andere externe Dienstleister. Fehlerhafte, unvollständige oder ausbleibende Patches, Updates oder Änderungen durch Drittanbieter fallen ebenfalls unter diesen Haftungsausschluss. Insbesondere haftet die bytehaus GmbH nicht für Mängel im Rahmen des Patchmanagements oder fehlgeschlagene Updates von Herstellern oder Drittanbietern.
8.3 Die Haftung der bytehaus GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.4 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung ist grundsätzlich auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
8.5 Die Gewährleistungsfrist für Sachmängel beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung. Die Gewährleistung für Hardware beschränkt sich auf die vom jeweiligen Hersteller gewährten Garantieleistungen. Eine weitergehende Gewährleistung, insbesondere für die Kompatibilität von Drittanbieter-Software mit bestehender Hardware oder Systemumgebungen des Kunden, wird ausgeschlossen.
8.6 Die bytehaus GmbH haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Dies umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Cyberangriffe, Krieg, behördliche Anordnungen oder andere unvorhersehbare und nicht beeinflussbare Ereignisse.
8.7 Die Haftung für Datenverluste ist ausgeschlossen, sofern der Kunde keine angemessenen Maßnahmen zur Datensicherung getroffen hat. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, regelmäßige und vollständige Backups anzufertigen und die Datenintegrität sicherzustellen sofern die bytehaus GmbH nicht damit beauftragt wurde.
8.8 Schulungen dienen ausschließlich der Wissensvermittlung und stellen keine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis oder eine fehlerfreie Umsetzung dar. Die bytehaus GmbH übernimmt keine Haftung für Folgen aus der Anwendung des vermittelten Wissens.
8.9 Die bytehaus GmbH haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllungen, die durch das Verschulden von Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmern entstehen, soweit diese sorgfältig ausgewählt und überwacht wurden.

9. Rückgabe und Garantie
9.1 Eine Rückgabe von Hardware oder Software ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der bytehaus GmbH möglich.
9.2 Softwarelizenzen sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.
9.3 Für Hardware gilt die Herstellergarantie. Weitergehende Garantien werden nicht gewährt.

10. Datenschutz und Vertraulichkeit
10.1 Die bytehaus GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
10.2 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller nicht öffentlich bekannten Informationen.

11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Die gelieferte Hardware und Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der bytehaus GmbH.

12. Vertragsänderungen und Anpassungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Salzwedel.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Februar 2025

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