Förderprogramm GO-DIGITAL für Digitalisierung & IT-Sicherheit bis Ende 2024. Jetzt bis zu 16.500€ Zuschuss sichern!
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Bis zu 16.500€ Förderung sichern

Mittelstand startet digital durch! go-digital Förderung bis 2024 verlängert. Kleine und mittlere Unternehmen aus allen Branchen, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen, erhalten eine Digital-Förderung des Bundes.
Bis zu 16.500 €
Förderung

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Was wird gefördert?

Neue Chancen nutzen

Das Förderprogramm „go-digital“ wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie initiiert, um kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) der gewerblichen Wirtschaft und das Handwerk dabei zu unterstützen, sich im Wettbewerb der digitalen Transformation nachhaltig behaupten zu können.

Die Herausforderungen der Digitalisierung betreffen alle Branchen und Geschäftsbereiche. „go-digital“ unterstützt praxiswirksam Beratungsleistungen, die Unternehmen helfen, mit technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen Schritt zu halten. Insbesondere gilt dies für die Bereiche Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und für den steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung.

Das Förderprogramm umfasst fünf Module:

Digitalisierungsstrategie

Bedürfnis- und Machbarkeitsanalyse sowie Risikoabschätzung zum eigenen Digitalisierungsvorhaben.

  • Positionierungs- und Digitalisierungs-Workshops
  • Beratung zu neuen digitalen Geschäftsmodellen
  • Digitalisierung vorhandener Prozesse, z.B. Plattformökonomien, Abomodelle
  • Entwicklung und Unterstützung bei der Digitalisierungsstrategie
  • Konzeptionierung des Projektvorhabens

Beratung in vielen Fragen der modernen E-Commerce- oder Online-Unternehmenskommunikation und Umsetzung der konzipierten Leistungen durch uns:

  • Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle und Produkte
  • Entwicklung einer Online-Marketing-Strategie
  • Suchmaschinenoptimierung
  • Google Ads
  • Google Shopping
  • Social Media Ads & Betreuung
  • Instagram Shopping
  • Facebook Shopping
  • Einrichten von Warenwirtschaftssystemen (JTL, billbee, etc.)
  • Einführung in Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
  • Erstellung einer Landingpage für Werbekampangen
  • nachgelagerte Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Einbindung von Zahlungsverfahren
  • u.v.m.

Geschäftsprozesse im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren.

  • Einführung von E-Business-Softwarelösungen für Gesamt- und Teilprozesse, wie:
  • Retourenmanagement
  • Logistik
  • Lagerhaltung
  • Bezahlsysteme
  • Automationen
  • Projektmanagementsoftware

Vermeidung von Schäden/ Minimierung der Risiken durch Cyberkriminalität.

  • Risiko- und Sicherheitsanalyse bestehender/ geplanter IKT-Infrastruktur
  • Initiierung/Optimierung betrieblicher IT-Sicherheitsmanagementsysteme

Erhöhung der Datenkompetenz im Unternehmen, aktive Beteiligung an der Datenökonomie und Generierung neuer Geschäftsfelder.

  • Erfassen und Erzeugen von Daten sowie die Nutzbarmachung vorhandener Daten mittels künstlicher Intelligenz.
  • Dashboards
  • Business Intelligence Anwendungen
  • Machine Learning

Neu seit 2022 ist auch, dass vorab eine Potentialanalyse (max. 3 Tage) beantragt und durchgeführt werden kann. Weitere Maßnahmen und Aufwände die daraus entstehen, können über einen Änderungsantrag nachträglich eingereicht werden.

Wer wird gefördert?

Wer wird gefördert?

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial angehören und die gesetzten Kriterien erfüllen:

  • Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
  • Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Als autorisiertes Beratungsunternehmen entlasten wir Sie bei der Antragsstellung und setzen Ihr Onlineprojekt mit bis zu 16.500 EUR Zuschuss um.

DevLabor GmbH (unser Schwesterunternehmen) ist eines der BMWI-autorisierten Beratungsunternehmen im Förderprogramm go-digital der Bundesregierung und deutschlandweit sogar eines von wenigen Unternehmen, das alle fünf Module beraten und umsetzen darf.

(Beraternummmer: 62404-ZW-1371)

Die Autorisierung als Beratungsunternehmen wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima an folgende strenge Bedingungen geknüpft:

  • Fachliche Expertise
  • Wirtschaftliche Stabilität
  • Gewähr einer wettbewerbsneutralen Beratung
  • Bezug zu kleinbetrieblichen Beratungsklientel
  • Zusammenarbeit mit (Fach-) Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Erfüllung und Gewährleistung der Qualitätsstandards

Wie läuft die Förderung ab?

In 4 Monaten zum fertigen Projekt*

Unser erprobtes, qualifiziertes Projektmanagement schafft Ihnen einen Zeitvorteil gegenüber Ihren Wettbewerbern und setzt Ihr Förderprojekt in 4 Meilensteinen schnell um.

2 Wochen

Beratung zu neuen digitalen Geschäftsmodellen oder der Digitalisierung vorhandener Prozesse, z.B. Plattformökonomien, Abomodelle.

8 Wochen

Begleitung der Bewilligung und Abstimmung von Rückfragen des BMWi

6 Wochen

Umsetzung und begleitende Maßnahmen zur digitalen Markterschließung

6 Wochen

Fortlaufende Projektbegleitung und Performance-Optimierung für die restliche Dauer des maximalen Förderzeitraums von 6 Monaten

Haben wir Ihr Projekt abgeschlossen, reichen wir den erstellten Projektbericht beim BMWi ein und erhalten die Fördersumme ausgezahlt. Ihnen stellen wir dann lediglich den Eigenanteil + Umsatzsteuer des Gesamtbudgets in Rechnung.

* Projektfreigaben und Bewilligung durch das BMWi vorausgesetzt

Was bringt go-digital unterm Strich?

Gute Gründe für Ihren digitalen Fortschritt

  • Mehr Umsatz: durch die Erschließung neuer digitaler Märkte sowie Geschäftsmodelle und die Ansprache einer neuen, kaufkräftigen Zielgruppe
  • Mehr Reichweite: Mit einer starken Online-Präsenz erreichen Sie neue Zielgruppen und mehr potenzielle Kunden.
  • Hohe Skalierbarkeit: durch die Überwachung und Optimierung wichtiger Marketing- und Vertriebs KPIs
  • Einsparung von Zeit und Kosten: durch den Einsatz von automatisierten Prozessen, Tools und geringeren Personalbedarf
  • Neue Datenpotenziale: durch die zentrale Prozesssteuerung
  • IT-Grundschutz: durch Pflichtberatung IT-Sicherheit und Auditierung

Ihre Vorteile bei einer Zusammenarbeit mit uns:

  • Kein Mehraufwand auf Ihrer Seite: Als autorisierter Partner übernehmen wir sämtlichen Papierkram, wie die Antragstellung und den Fördermittelnachweis. Sie müssen dabei nichts selbst machen.
  • Persönliche Ansprechpartner: Es steht Ihnen im Projektverlauf und darüber hinaus Ihr persönlicher und qualifizierter Berater zur Seite. Wir klären Ihre Fragen oder Anliegen auf kurzem Dienstweg.
  • Schnelle Realisierung Ihrer Wünsche: Wir beziehen Sie jederzeit gern in den Entwicklungsprozess ein. Unser erfahrenes und qualifiziertes Projektmanagement reagiert dabei zeitnah auf Ihre Anforderungen.
  • Alle Leistungen aus einer Hand: Unser Team aus Profis deckt den kompletten digitalen Entwicklungsprozess vom UX/UI-Design über Projektmanagement bis hin zur Entwicklung ihres digitalen Produkts ab.
  • Finanzieller Zuschuss bis zu 16.500 EUR: Bis zu 50% der Projektkosten Ihres Projekts bei DevLabor werden durch das BMWi übernommen. Sie zahlen dabei also nur 50%. Das Maximum der Fördersumme beträgt 16.500 €.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alle Fragen zum Förderprogramm „go-digital“ beantworten wir Ihnen hier:

Inwieweit können Startups im Rahmen von go-digital beraten werden?

Start-Ups können dann im Rahmen von go-digital beraten werden, wenn bereits ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar ist.

Wichtig ist hierbei zu wissen, dass maximal 20% des Vorjahresumsatz als Fördersumme beantragt werden können. Bei Neugründungen liegt dieser bei 0 EUR. Daher ist eine Förderung nicht möglich.

Die Beratungsleistung ist grundsätzlich vollumfänglich vom autorisierten Beratungsunternehmen auszuführen. Wenn es die Aufgabenstellung erfordert, kann zur Unterstützung ein sachverständiger Dritter (aus anderen autorisierten Beratungsunternehmen oder aus Forschungseinrichtungen) herangezogen werden, wenn dieser über eine zusätzliche Kompetenz verfügt, die nicht im Beratungsunternehmen vorhandenen, aber zur Zielerreichung zwingend notwendig ist. Der Einsatz des sachverständigen Dritten ist bei der Antragstellung detailliert anzuzeigen und klar zur Leistung und Kosten des autorisierten Beratungsunternehmens abzugrenzen. Dies gilt auch für die Darstellung im Verwendungsnachweis.

Die Förderung der Beratungsleistungen stellt für das begünstigte Unternehmen eine Beihilfe nach den Vorschriften der Europäischen Union (EU) dar, die im Rahmen des De-minimis Verfahrens abgewickelt wird.

Nach der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten (bei Unternehmen des gewerblichen Güterverkehrs 100.000 €). Die bisherigen De-minimis-Beihilfen des zu beratenen Unternehmens einschließlich der verbundenen Unternehmen müssen bei der Antragstellung im Förderprogramm go-digital angegeben werden.

(Rechtsgrundlage VO (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf De-minimis-Beihilfen. (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S 1)).

Das begünstige Unternehmen erhält nach Prüfung des Verwendungsnachweises im Rahmen von go-digital eine De-minimis-Bescheinigung.

Die Beratungsunternehmen müssen die im laufenden Programm vereinbarten Qualitätsstandards und Normen wie den BSI IT-Grundschutz sowie ISO 27001 anerkennen, sich an ihnen orientieren, für deren grundsätzliche Einhaltung bürgen und sich darüber hinaus in entsprechenden Aktivitäten engagieren, um die Qualitätssicherung im Förderprogramm umzusetzen beziehungsweise weiterzuentwickeln. Dies wird mit Unterschrift im Antrag bestätigt.

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